06.01.2024 bis 08.11.2024
mind. 7 Nächte
Preis pro Nacht für 2 Personen EUR 170,--
Für jede weitere Person EUR 30,-- pro Nacht.
09.11.2024 bis 20.12.2024
mind. 7 Nächte
Preis pro Nacht für 2 Personen EUR 135,--
Für jede weitere Person EUR 30,-- pro Nacht
21.12.2024 bis 04.01.2025
mind. 12 Nächte
Preis pro Nacht EUR 270,-- bei Belegung mit bis zu 4 Personen
Zu den genannten Preisen kommt noch die Kurtaxe (pro Person und Tag) hinzu:
Kurtaxe ab dem 17. Lebensjahr 3,20
Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr EUR 2,55, darunter kurbeitragsfrei
Maximalbelegung: 4 Personen
An-/Abreisetage: samstags
wochenweise Vermietung
Außerhalb der Ferienzeiten nach Absprache auch 12tägige Aufenthalte (Samstag bis Donnerstag) möglich.
Früheste Anreisezeit: 16:00 Uhr
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Keine Aufenthalte mit Hunden mehr möglich.
Zahlungsmöglichkeit: Überweisung
Anzahlung: 20% des Mietpreises bei Buchung
Restzahlung: bis 2 Wochen vor Anreise
keine Kaution
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Wenn Sie ein Angebot wünschen, übersenden Sie uns bitte das nachfolgende Anfrageformular mit Ihren vollständigen Kontaktdaten inkl. einer Telefonnummer.